Herzlich Willkommen


50 m Pistole Auflage Landesligaergebnisse
Marathonschießen Ergebnisse
Formular Bedürfnisnachweis Verein/WSV
Vereine-Firmenschießen 14.07. -16.07.2023
Ordonnanzschießen 21.10. -22.10.2023
Schützenhausgaststätte ab sofort neu zu Verpachten: +49 (0) 1520 3637383
Kontaktinformation
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Öffnungszeiten Schützenhaus
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Schießzeiten
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Name
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Schützenverein Roßwangen |
Mittwoch
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ab 19:00 Uhr
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Mittwoch |
Jugend 19:00-20:00 Allgemein 20:00-21:00
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Telefon |
+49 (0) 152 03637383 |
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Freitag |
19:30-22:00 n.Abspr.
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Postadresse |
Georg-Elser-Ring 22 72336 Balingen |
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Sonntag |
10:00-12:00 n.Abspr.
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E-Mail |
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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Großkaliberschießen nach Vereinbarung Mi, Sa und So. möglich. |
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Ein Schritt näher zur Normalität in unserem Vereinsheim
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Liebe Vereinsmitglieder, am Dienstag, den 02.06.2020 kam es in Baden-Württemberg zu weiteren Öffnungen der Sportangebote. Darunter fallen auch unsere Luftpistole- und Luftgewehr-Bahnen und daher haben wir uns entschlossen die Luftpistole- und Luftgewehr-Bahnen ab den 05.06.2020 für den Trainingsbetrieb zu öffnen. Der Gastronomiebetrieb muss leider weiterhin geschlossen bleiben. Die Auflagen für das Kleinkaliber- und Großkaliberschießen gelten weiterhin. Für das Training gelten beim Druckluftschießen folgende Auflagen:
- Training nur nach vorheriger Absprache/Anmeldung bei Christoph Miller, Stanislaw Enns oder Rolf Schneider.
- Mindestabstand von 1,5m muss eingehalten werden, daher darf nur jeder zweite Schießstand belegt werden.
- Nach dem Betreten des Schützenhauses bitte die Hände gründlich waschen und desinfizieren. Desinfektionsmittel steht im Schützenhaus zur Verfügung.
- Vereinswaffen und Vereinsequipment nach der Benutzung sorgfältig reinigen und desinfizieren. Reinigungsmittel steht im Schützenhaus zur Verfügung
- Jede Trainingseinheit muss in den ausliegenden Formularen mit Namen aller Trainingsteilnehmer dokumentiert werden.
- Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungszeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
- Es darf sich immer nur eine Schützin oder ein Schütze gleichzeitig umziehen. Nur so können wir das Umziehverbot an der Sportanlage umgehen.
Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen. Weitere Informationen werden selbstverständlich nach Veränderung der Situation folgen. Wir veröffentlichen auch immer wieder Infos auf unserer Homepage. Herzliche Grüße und bleibt gesund! Eure Vorstandschaft
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